Eine gute Nachricht für Mittelständler
Der Bundesrat hat die Novellierung des Erneuerbaren-Energien.Gesetzes (EEG) für 2012 beschlossen. Damit wird die Entlastung für stromintensive Betriebe deutlich ausgeweitet. Bislang profitierten vor allem energieintensive Großunternehmen von einer verringerten EEG-Umlage, die Neuregelung bezieht nun auch den industriellen Mittelstand ein.
Die Änderungen im Überblick:
- Entfiel die Umlage in der Vergangenheit nur für Unternehmen, die mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr verbrauchten, wird dieser Wert auf eine Gigawattstunde (GW/h) reduziert.
- Für den Stromanteil bis zu einer GW/h gilt die volle Umlage.
- Für den Stromanteil zwischen einer und zehn GW/h wird die EEG-Umlage auf zehn Prozent begrenzt.
- Ab zehn GW/h Stromverbrauch wird die Umlage auf ein Prozent begrenzt, ab 100 GW/h auf 0,05 Cent/KWh.
- Für Unternehmen mit mehr als 100 GW/h Stromverbrauch und mindestens 20 Prozent Stromkosten/Bruttowertschöpfung bleibt es bei der Begrenzung der EEG-Umlage auf 0,05 Cent/KWh für den gesamten Stromverbrauch.
- Bislang mussten die Stromkosten mehr als 15 Prozent der Bruttowertschöpfung des begünstigenden Unternehmens betragen. Die Stromintensität wird nun auf 14 Prozent verringert.
Wichtiger Hinweis:
Unternehmen müssen den Antrag für eine verringerte EEG-Umlage 2013 bis zum 30. Juni 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Dazu gehören Nachweise von Effizienzmaßnahmen und TÜV-Zertifikate. Diese Belege wiederum beziehen sich immer auf das vergangene Geschäftsjahr.