Bei Abweichungen vom vereinbarten Energieverbrauch gelten je nach Richtung unterschiedliche Regelungen:
Mindermenge:
Liegt Ihr tatsächlicher Verbrauch unter der prognostizierten Mindestmenge, zahlen Sie die Differenz zwischen der vereinbarten Menge und Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem durchschnittlichen Spotmarktpreis. Ist der Spotmarktpreis höher als Ihr Arbeitspreis, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Eine Rückvergütung durch die Stadtwerke Lüdenscheid findet in diesem Fall jedoch nicht statt.
Mehrmenge:
Übersteigt Ihr tatsächlicher Verbrauch die vereinbarte Höchstmenge, zahlen Sie für die zusätzlich bezogene Energie einen Aufpreis. Dieser liegt bei 120 % des durchschnittlichen Spotmarktpreises an der Strombörse EPEX Spot – also dem 1,2-fachen des aktuellen Marktwertes.