Wenn eine Wallbox als § 14a EnWG-konform gekennzeichnet ist, erfüllt sie die gesetzlichen Vorgaben für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt, dass Geräte mit hohem Stromverbrauch – wie etwa Wallboxen – technisch in der Lage sein müssen, ihren Strombezug vorübergehend zu reduzieren.
Das Ziel ist es, eine Überlastung des lokalen Stromnetzes zu vermeiden. Wichtig: Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Auch das Laden Ihres E-Autos wird nicht komplett unterbrochen – es wird lediglich „gedimmt“, also langsamer geladen.
Ihr Vorteil: Im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Wie genau die Abrechnung oder mögliche Rückerstattungen geregelt sind, erfahren Sie direkt bei Ihrem Netzbetreiber. Wenn Sie Strom von den Stadtwerken Lüdenscheid beziehen, kümmern wir uns um alles Weitere. Die reduzierten Netzentgelte werden automatisch berücksichtigt – für Sie wird es also günstiger.
Energieversorger wie die Stadtwerke Lüdenscheid sind gesetzlich verpflichtet, diesen Preisvorteil vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben.