Kommt es zu einem Engpass im Stromnetz, gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Steuerung Ihrer Anlage erfolgt:
– Duldungsfall: Der Verteilnetzbetreiber sendet ein Steuersignal direkt an Ihre Anlage und übernimmt eigenständig die Regelung – entweder nach oben oder nach unten. Diese Variante ist besonders einfach umzusetzen. Vergleichbar mit einem SEPA-Lastschriftmandat, erteilen Sie als Anlagenbetreiber die Zustimmung zur direkten Steuerung durch den Netzbetreiber.
– Aufforderungsfall: Der Verteilnetzbetreiber übermittelt einen Sollwert an den Einsatzverantwortlichen Ihrer Anlage. Die Steuerung erfolgt dann durch diesen selbst. Der Vorteil: Für diese Variante ist keine Fernsteuertechnik erforderlich – interessant vor allem für ältere Anlagen ohne bestehende Fernsteuerbarkeit.
In Zusammenarbeit mit Mark-E unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Anlage passende Steuerungsmethode zu wählen. Diese kann auch jedes Jahr neu festgelegt werden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.
Bitte beachten Sie, dass Mark-E der Anbieter der Leistung und Ihr Vertragspartner ist.