Zum Hauptinhalt

Redispatch 2.0

Ihre Lösungen für eine sichere Netzstabilität

decorative
Mann steht an einem Schreibtisch und schaut sich Pläne und mini-Windkraft-modelle an.

So gelingt Redispatch 2.0

Der zunehmende Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz macht es immer komplexer, die Netzstabilität aufrechtzuerhalten. Hier kommt das Konzept „Redispatch“ ins Spiel.
Redispatch bezeichnet die gezielte Anpassung der Stromerzeugung, um Netzengpässe zu vermeiden und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Mit den Regelungen des Redispatch 2.0 sind auch kleinere Erzeugungsanlagen verpflichtend einbezogen.

Als zuverlässiger Partner unterstützen die Stadtwerke Lüdenscheid in Zusammenarbeit mit Mark-E* Sie bei der Erfüllung der Pflichten und übernimmt für Sie alle erforderlichen Rollen.

*Die Beratung sowie der Vertragsabschluss erfolgt über das Schwesterunternehmen Mark-E, ein 100% zur ENERVIE Gruppe gehörendes Unternehmen, Experten in allen Fragen rund um den Handel und die Vermarktung von Energie und seit 2012 in der Direktvermarktung aktiv.

Was bedeutet Redispatch 2.0?

Redispatch bedeutet, dass Netzbetreiber gezielt die Einspeisung von Stromerzeugern steuern, um Netzengpässe zu vermeiden. Dabei wird die Leistung von Anlagen erhöht oder reduziert, um das Stromnetz stabil zu halten.

Redispatch 2.0 gilt seit dem 1. Oktober 2021 und bezieht zusätzlich folgende Anlagen ein:

  • Alle konventionellen Kraftwerke

  • Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ab 100 kW

  • Fernsteuerbare Anlagen

Das Ziel: eine effizientere und kostengünstigere Netzstabilisierung auf allen Ebenen.

Personen schauen sich Pläne auf einer Photovoltaikanlage an.

Für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen: Gemeinsam mit Mark-E übernehmen wir alle Marktrollen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage haben Sie verschiedene Pflichten zur Datenübermittlung an den Verteilnetzbetreiber (VNB), um Engpässe im Stromnetz besser planbar zu machen. Dazu gehören die Übermittlung von Stammdaten, Planungsdaten, Nichtverfügbarkeitsmeldungen und marktbedingte Anpassungen der Einspeisung.

Für diese Aufgaben ist der sogenannte Einsatzverantwortliche (EIV) zuständig. Zusätzlich muss die Rolle des Betreibers der technischen Ressource (BTR) festgelegt werden. Ihr Direktvermarkter kann diese Aufgaben als Dienstleister für Sie übernehmen.

Wir stehen Ihnen im Rahmen der Direktvermarktung gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Redispatch 2.0 ohne Stress -
Wir kümmern uns darum

Maximieren Sie Ihre Effizienz und vermeiden Sie unnötige Kosten. Die Stadtwerke Lüdenscheid arbeiten mit Mark-E zusammen, die für eine einfache, schnelle Umsetzung ohne zusätzlichen Aufwand sorgt.

Zwei Männer mit Helmen begutachten Solaranlage im Freien.

Ihre Vorteile mit uns als Partner beim Redispatch 2.0

In Zusammenarbeit mit Mark-E stehen Ihnen mit den Stadtwerke Lüdenscheid ein erfahrener Partner für die Abwicklung aller erforderlichen Maßnahmen für den Redispatch 2.0 an Ihrer Seite. Mark-E übernimmt gern für Sie die Rollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers Technische Ressource (BTR). Dabei kümmern wir sie sich um die vollständige Übermittlung sämtlicher Daten an den Netzbetreiber.

Sie tragen einfach Ihre Daten in unser Kundenportal ein – wir erledigen den Rest für Sie!

Welche Bilanzierungsmodelle gibt es?

Als Anlagenbetreiber haben Sie im Rahmen des Redispatch 2.0 die Wahl zwischen zwei Bilanzierungsmodellen: dem Prognosemodell und dem Planwertmodell. Beide Modelle ermöglichen eine differenzierte Bilanzierung.

  • Prognosemodell

    Mit dem Prognosemodell erhalten Sie als Betreiber einer Erneuerbaren-Energien-Anlage eine transparente und faire Abrechnung.

    Sowohl der Einsatzverantwortliche als auch der Netzbetreiber erstellen eine Prognose zur Leistung Ihrer Anlage. Sollte ein Redispatch-Einsatz notwendig sein, wird der Ausfall (auch Ausfallarbeit genannt) vom Netzbetreiber auf Grundlage meteorologischen Daten und der festgelegten Abrechnungsmethode genau ermittelt. Sie haben zudem die Möglichkeit, den Ausfall zu prüfen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abgerechnet wird.

    Für die Ausfallmenge, die beispielsweise bei einer Herunterregelung Ihrer Anlage entsteht, erhalten Sie eine Vergütung. Diese wird zunächst dem Direktvermarkter gutgeschrieben und Ihnen anschließend vom Einsatzverantwortlichen rückerstattet. So profitieren Sie von einer effizienten und transparenten Abwicklung.

  • Planwertmodell

    Das Planwertmodell bietet Ihnen als Betreiber eine präzise Möglichkeit zur Abrechnung, ist jedoch komplexer und erfordert eine engere Abstimmung beim finanziellen Ausgleich für den Anlagenbetreiber. Daher empfehlen wir in der Regel das Prognosemodell, das einfacher und schneller zu handhaben ist.

    Falls Sie sich doch gegen das Prognosemodell entscheiden, erstellt beim Planwertmodell der Einsatzverantwortliche ebenfalls eine Prognose zur Leistung Ihrer Anlage für einen bestimmten Zeitraum.

    Der wesentliche Unterschied liegt im finanziellen Ausgleich: Hier wird die Differenz zwischen der tatsächlich geregelten Energiemenge und der möglichen Menge mit dem Preisindex ID-AEP bewertet. Abhängig davon, ob der Preisindex positiv oder negativ ausfällt, erhalten Sie als Anlagenbetreiber eine entsprechende finanzielle Vergütung. So haben Sie eine transparente Möglichkeit, die Auswirkungen auf Ihre Einnahmen genau nachzuvollziehen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Auch bei der Abrechnung haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Modellen zu wählen. Die von Ihnen gewählte Variante wird im Rahmen des Redispatch 2.0 für ein gesamtes Jahr festgelegt und kann erst nach Ablauf dieses Zeitraums geändert werden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Abrechnung stets Ihren Anforderungen entspricht.

  • Spitzabrechnungsverfahren

    Die Ausfallarbeit Ihrer Anlage – also die abgeregelte, ungenutzte Energie – wird mithilfe des Einstrahlungsmessverfahrens ermittelt. Dabei kommen Wetterdaten für Ihre Anlage zum Einsatz, sofern diese vorliegen.

  • Spitz-Light-Abrechnungsverfahren

    Sollten für Ihre Anlage keine Wetterdaten vorliegen, können die Daten von Referenzanlagen zur Berechnung herangezogen werden. So stellen wir sicher, dass auch in diesem Fall eine genaue und faire Ermittlung der Ausfallarbeit erfolgt.

  • Pauschalverfahren

    Für Anlagen ohne Wetterdaten können bei der Abrechnung auch die letzten 15 Minuten vor einer Redispatch-Maßnahme als Pauschalleistung herangezogen werden. Diese Abrechnungsvariante ist jedoch ausschließlich im Prognosemodell zulässig.

Als erfahrener Direktvermarkter, empfehlen Ihnen das „Prognosemodell“ in Kombination mit dem „Pauschalabrechnungsverfahren“. Diese Dienstleistungen bietet Ihnen Mark-E, als Anbieter der Leistung und Vertragspartner, zu einem kleinen Aufpreis in den aktuellen Tarifen unserer Direktvermarktung an.

Häufige Fragen zum Redispatch 2.0

  • Seit dem 1. Oktober 2021 gilt das Redispatch 2.0: Alle konventionellen Kraftwerke und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Leistung ab 100 kW(p) sowie sämtliche Verteilnetzbetreiber sind zur Teilnahme verpflichtet. Für Sie als Betreiber einer Anlage bedeutet das, dass Sie Ihre Einspeisung vorausschauend planen und Maßnahmen zur Netzstabilisierung umsetzen müssen.

  • Ja, durch Redispatch 2.0 entstehen Ihnen als Anlagenbetreiber keine finanziellen Nachteile. Wird Ihre Anlage im Rahmen eines Redispatch-Einsatzes hoch- oder heruntergeregelt, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe der entgangenen Vergütung aus dem Stromverkauf.

  • In der Regel nicht. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW(p) mit Baujahr ab 2016 ist die notwendige Fernsteuertechnik bereits gesetzlich vorgeschrieben und ausreichend für die Teilnahme am Redispatch 2.0.

    Ältere Anlagen ohne entsprechende Technik müssen nachgerüstet werden, wenn sie teilnehmen möchten. Dabei ist keine aufwendige Fernsteuerlösung wie in der Direktvermarktung notwendig – ein einfacher Rundsteuerempfänger des zuständigen Netzbetreibers genügt. Die Kosten hierfür liegen in der Regel zwischen 300 und 600  Euro.

  • Kommt es zu einem Engpass im Stromnetz, gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Steuerung Ihrer Anlage erfolgt:

    Duldungsfall: Der Verteilnetzbetreiber sendet ein Steuersignal direkt an Ihre Anlage und übernimmt eigenständig die Regelung – entweder nach oben oder nach unten. Diese Variante ist besonders einfach umzusetzen. Vergleichbar mit einem SEPA-Lastschriftmandat, erteilen Sie als Anlagenbetreiber die Zustimmung zur direkten Steuerung durch den Netzbetreiber.

    Aufforderungsfall: Der Verteilnetzbetreiber übermittelt einen Sollwert an den Einsatzverantwortlichen Ihrer Anlage. Die Steuerung erfolgt dann durch diesen selbst. Der Vorteil: Für diese Variante ist keine Fernsteuertechnik erforderlich – interessant vor allem für ältere Anlagen ohne bestehende Fernsteuerbarkeit.

    In Zusammenarbeit mit Mark-E unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Anlage passende Steuerungsmethode zu wählen. Diese kann auch jedes Jahr neu festgelegt werden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

    Bitte beachten Sie, dass Mark-E der Anbieter der Leistung und Ihr Vertragspartner ist.

Sie haben noch Fragen oder möchten sich zum Redispatch 2.0 beraten lassen?

Kontaktieren Sie und ganz einfach über das Formular - wir finden die beste Lösung für Sie!

Anrede *
Titel
Einwilligungserklärung *
Datenschutz *