FAQ zur Direktvermarktung
Wozu haben Sie Fragen?
Allgemein
Bei der Direktvermarktung wird der Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (wie Photovoltaik, Windkraft oder Biogas) direkt an der Strombörse verkauft – entweder vom Anlagenbetreiber selbst oder durch einen erfahrenen Dienstleister, den sogenannten Direktvermarkter. Unser Partner für die Direktvermarktung, Mark-E, übernimmt das für Sie: professionell, transparent und für Anlagen bis 1.000 kW mit einer fairen monatlichen Pauschale.
Ihr Strom wird über unsere Partner an der EPEX-Spot-Börse vermarktet – und zwar exakt 15-Minuten-genau. Die Händler sitzen im Frontoffice des Energiehandels bei Mark-E in Hagen.
Mit der Direktvermarktung profitieren Sie doppelt: Zum einen erhalten Sie Erlöse aus dem Verkauf Ihres Stroms an der Börse, zum anderen gleicht die Marktprämie Unterschiede zwischen Börsenpreisen und dem gesetzlichen Referenzwert aus. Die Marktprämie wird dabei direkt von Ihrem Netzbetreiber ausgezahlt.
Grundsätzlich gilt: Alle Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW können an der Direktvermarktung teilnehmen. Für Anlagen, die seit dem 01.01.2016 in Betrieb sind, ist die Direktvermarktung sogar verpflichtend. Ältere Anlagen können freiwillig wechseln, wenn sie über eine Fernwirktechnik steuerbar sind.
Damit Ihre Anlage direkt vermarktet werden kann, muss sie eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben und über eine Fernsteuerung verfügen. Diese Anforderung ist gesetzlich im EEG festgelegt.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall vergütet unser Direktvermarktungspartner, Mark-E, nur den Teil des Stroms, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. An den Kosten für die Vermarktungsdienstleistung ändert sich dadurch nichts.
Die Direktvermarktung rechnet sich meist dann, wenn Sie hohe Strommengen einspeisen – unabhängig von der installierten Leistung. Mit dem Marktprämienmodell erzielen Sie Einnahmen aus dem Börsenverkauf plus die Marktprämie vom Netzbetreiber. Wir prüfen gerne individuell, ob sich das Modell für Ihre Anlage lohnt.
Sie erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde den jeweiligen stundenaktuellen Börsenpreis. Bei typischen Einspeiseprofilen entspricht das in etwa dem Monatsmarktwert Solar.
Im Jahr 2000 wurde das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet. Jedem Betreiber einer regenerativen Anlage, zum Beispiel einer Windkraftanlage, wurde eine EEG-Förderung für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme gewährt. Im Jahr 2020 fielen erstmalig Anlagen aus der ersten Generation aus der EEG-Förderung. Anlagenbetreiber, die sich also vor 20 Jahren für eine EEG-geförderte Windkraftanlage entschieden haben, müssen sich nun die Frage stellen, wie sie diese weiterbetreiben. Hier bieten wir gemeinsam mit unserem Partner Mark-E individuelle Vermarktungslösungen an, damit sich der Weiterbetrieb Ihrer Anlage auch nach der Förderung lohnt.
Fernsteuerbarkeit
Fernsteuerbarkeit heißt, dass Ihre Erzeugungsanlage technisch so ausgerüstet ist, dass unser Direktvermarktungspartner jederzeit die aktuellen Einspeisewerte abrufen und bei Bedarf Ihre Anlage regeln kann. Möglich macht das eine sogenannte Fernwirktechnik, die Ihre Anlage direkt an ein virtuelles Kraftwerk anbindet.
Damit Ihre Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, beauftragen Sie einfach einen Fachbetrieb oder Dienstleister, der die Fernsteuerbarkeit herstellt und Ihre Anlage an das virtuelle Kraftwerk anschließt. Dafür sollten Sie einmalige Kosten einplanen.
Um die Anbindung an das virtuelle Kraftwerk schnell und reibungslos zu ermöglichen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:die Fernsteuerbarkeitserklärung
den Einbaubeleg der Fernsteuerung Ihrer Anlage
und (wenn diese vorliegt) eine Projektnummer Ihrer Anlage.
Hier finden Sie ein Muster für den Einbaubeleg der Fernsteuerbarkeit von unserem Direktvermarktungspartner Mark-E, den Sie sich von Ihrem zuständigen Installateur/Solateuer erhalten.
Dafür arbeiten wir mit einem starken Netzwerk aus über 40 spezialisierten Partnern zusammen, darunter z. B. be4energy, meteocontrol, Pohlen-Solar oder SPIE. Sie wählen Ihren bevorzugten Anbieter selbst aus und rechnen direkt mit diesem ab. Die Anbindung an das virtuelle Kraftwerk unseres Direktvermarktungspartners Mark-E erfolgt dann schnell und zuverlässig.
Begriffe
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das seit dem Jahr 2000 den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt. Es sorgt dafür, dass Strom aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse stärker genutzt wird und so der Klimaschutz vorankommt. Konkret regelt das EEG:
die Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien,
den verpflichtenden Anschluss solcher Anlagen ans Stromnetz,
sowie die Ausschreibungen, die die Vergütungssätze für größere Projekte festlegen.
Der sogenannte „anzulegende Wert“ ist die Grundlage, um die Marktprämie für Strom aus Erneuerbaren Energien zu berechnen. Er wird über die EEG-Umlage finanziert. Seit dem EEG 2017 (und ebenso im EEG 2021) wird dieser Wert bei größeren Anlagen oft über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur festgelegt – zum Beispiel bei Windparks, großen PV-Anlagen oder Biomasseprojekten.
Früher erhielten Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom für jede eingespeiste Kilowattstunde eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, unabhängig vom Börsenpreis. Heute greift meist das Marktprämienmodell: Die Vergütung setzt sich hier aus zwei Komponenten zusammen – dem erzielten Börsenerlös plus einem Ausgleichsbetrag (der Marktprämie), sodass Marktschwankungen abgefedert werden.
Die Marktprämie wird zusätzlich zu den Erlösen an der Strombörse gezahlt und gleicht Differenzen zwischen dem anzulegenden Wert und den schwankenden Börsenpreisen aus. Sie stellt sicher, dass Anlagenbetreiber trotz volatiler Strompreise ein stabiles Einkommen erzielen. Praktisch wichtig: Die Marktprämie ist nach § 33g EEG von der Umsatzsteuer befreit und gilt damit als steuerfreier Zuschuss.
Der technologiespezifische Marktwert gibt an, wie sich die Einspeisung einer bestimmten Technologie (z. B. Solar, Wind, Wasser) deutschlandweit im Zusammenspiel mit den Strompreisen an der Börse entwickelt. Er wird viertelstundenscharf berechnet und monatlich veröffentlicht. Die Werte sind auf der Plattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte einsehbar.
Die Einspeisevergütung ist ein Vergütungssystem für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten sie dabei einen gesetzlich festgelegten Betrag. Diese Regelung stammt aus den ersten EEG-Versionen und galt in dieser Form meist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Vertrag
Mit der Online-Direktvermarktung unseres Partners Mark-E sichern Sie sich viele praktische Vorteile:
Eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung direkt online
Kalkulierbare, feste Dienstleistungsentgelte für mehr Planungssicherheit
Die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt Mark-E für Sie
Tägliche Vermarktung Ihres Stroms an der Börse inklusive Prognoseerstellung und einfacher Abrechnung
Mark-E trägt das Risiko für Ausgleichsenergiekosten, die durch Abweichungen in der Einspeiseprognose entstehen können
Auf Wunsch erhalten Sie Zugriff auf ein Kundenportal, das Ihnen jederzeit transparente Informationen und Meldungen zu Ihrer Anlage liefert
Persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Seite
Neuanlagen (Anlage noch nicht im Betrieb):
Das Anmeldedatum muss immer auf den ersten Tag eines Monats fallen. Ihr Antrag muss mindestens einen Monat vor diesem Datum bei Mark-E eingegangen sein.Bestandsanlagen ohne Direktvermarktung:
Auch hier ist ein Monatserster Pflicht. Die Unterlagen müssen spätestens fünf Werktage vor diesem Datum bei Mark-E eingehen.Bestandsanlagen, die bereits direktvermarktet werden:
Hier kann das früheste mögliche Anmeldedatum zehn Werktage in der Zukunft liegen.
Mark-E setzt auf das sogenannte Zwei-Strom-Modell. Dabei erhalten Sie zwei separate Zahlungen:
Ihre Marktprämie wird Ihnen direkt vom zuständigen Netzbetreiber monatlich ausgezahlt.
Die Erlöse aus dem Stromverkauf an der Börse, abzüglich des vereinbarten Dienstleistungsentgelts, erhalten Sie direkt von Mark-E.
Ihr Direktvermarktungsvertrag ist in drei einfachen Schritten abgeschlossen:
Formular ausfüllen:
Sie tragen Ihre Anlagenstammdaten in das bereitgestellte Online-Formular ein.Vertrag erhalten und bestätigen:
Unser Direktvermarktungspartner Mark-E übernimmt Ihre Angaben, erstellt daraufhin den Vertrag und das Formular zur Erstanmeldung und sendet Ihnen beides per E-Mail zu. Diese Unterlagen prüfen und unterzeichnen Sie und senden sie zurück. Danach übernimmt Mark-E die Anmeldung bei Ihrem Verteilnetzbetreiber.Fernsteuerbarkeit einrichten:
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von Mark-E das Formular zur Erklärung der Fernsteuerbarkeit. Sie beauftragen anschließend einen Dienstleister mit der technischen Umsetzung. Den Einbaubeleg dieser Maßnahme senden Sie bitte ebenfalls per Mail zurück.
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ersetzt den bisherigen Zählpunkt Ihrer EEG-Anlage. Im Unterschied zur langen Zählpunktnummer (mit DE und 33 Zeichen) besteht die MaLo-ID nur aus 11 Ziffern. Sie beschreibt ausschließlich den bilanziellen Punkt, an dem Ihre Anlage Strom ins Netz einspeist, und erleichtert so die Marktkommunikation.
Ihre MaLo-ID finden Sie in den Schreiben Ihres Netzbetreibers. Sind Sie bereits Kunde von Mark-E in der Direktvermarktung, ist die MaLo-ID außerdem auf jeder Ihrer Abrechnungen angegeben.
Wenn Sie eine neue Anlage planen und beim Netzbetreiber einen Netzanschluss beantragen, erhalten Sie eine individuelle Projektnummer oder Registriernummer. Diese Nummer wird von Netzbetreibern zunehmend zur Anmeldung Ihrer Anlage in der Direktvermarktung verlangt.
Mit Abschluss des Direktvermarktungsvertrags mit unserem Partner Mark-E verpflichten Sie sich unter anderem dazu,
alle gesetzlichen Anforderungen des EEG einzuhalten,
Mark-E eigenständig und unverzüglich über relevante Themen zu informieren, z. B. über Wartungen, Instandhaltungen, Abschaltungen oder Änderungen an Ihrer Anlage,
Veränderungen mitzuteilen, die die Vertragsdurchführung beeinflussen könnten, wie z. B. ein Wegfall gesetzlicher Voraussetzungen,
im Falle eines Verkaufs Ihrer Anlage Mark-E mindestens zwei Monate vorher darüber zu informieren.
Die Direktvermarktung erfolgt immer auf Monatsbasis. Beginnt die Direktvermarktung Ihrer Anlage beispielsweise am 1. Januar, erhalten Sie Ihre erste Abrechnung am 15. Februar.
Große Anlagen über 1.000 kW(p)
Damit die Direktvermarktung für Ihre große Anlage präzise bewertet werden kann, benötigen die Experten von Mark-E von Ihnen einige wichtige Daten:
Viertelstundengenaue Lastgangwerte Ihrer Anlage
Den Anlagentyp sowie die installierte Leistung
Geografische Koordinaten des Standorts
Datum der Inbetriebnahme
Ihren EEG-Anlagenschlüssel
Und eine kurze Übersicht über spezielle Eigenschaften Ihrer Anlage, etwa regelmäßige Abschaltungen oder Nachtabsenkungen
Die Höhe des Dienstleistungsentgelts richtet sich nach der sogenannten Anlagenperformance. Dabei gilt:
Performance (Anlage) = EPEX-Spotpreise (technologiescharfer volumeng.Mittelwert) – Monatsmarktwert
Das heißt:Speist Ihre Anlage überwiegend zu Zeiten hoher Spotmarktpreise ein, zahlt sich das für Sie doppelt aus – das Dienstleistungsentgelt sinkt.
Liegt Ihre Einspeisung dagegen hauptsächlich in Zeiten niedriger Marktpreise, fällt das Entgelt entsprechend höher aus.
In Einzelfällen kann es dadurch sogar zu negativen Dienstleistungsentgelten kommen, sodass Betreiber finanziell zusätzlich profitieren.
Für neue Anlagen ohne historische Lastgangwerte wird alternativ ein Standortvergleich durchgeführt.
Neben marktbedingten Preisunterschieden spielen hier auch andere Einflussgrößen eine Rolle:
Eingriffe des Netzbetreibers wie Abregelungen (Einspeisemanagement)
Vorgeschriebene Nachtabsenkungen, etwa aus Gründen des Fledermausschutzes
Unter EinsMan versteht man netzseitige Eingriffe: Bei einer drohenden Netzüberlastung kann der Netzbetreiber Erneuerbare-Energien-Anlagen temporär herunterregeln oder abschalten, um die Netzstabilität sicherzustellen.
Betreiber solcher Anlagen erhalten für diese Zeiten eine Entschädigung vom Netzbetreiber. Die Kosten dafür werden anschließend über die Netzentgelte auf alle Verbraucher verteilt.
Bei sehr hoher Stromproduktion aus Wind- und Solaranlagen sinken die Marktpreise teils deutlich. Um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden, kann Ihr Direktvermarkter Mark-E entscheiden, die Einspeisung Ihrer Anlage kurzfristig zu reduzieren oder zu stoppen. So wird verhindert, dass Ihre Anlage in Phasen extrem niedriger Börsenpreise zusätzlich Verluste erzeugt.
Gemäß § 51 EEG 2017 entfällt die Marktprämie rückwirkend für Zeiträume, in denen der Börsenstrompreis an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ war. Anlagenbetreiber erhalten dann keine Förderung für diesen Zeitraum und müssen die eingespeiste Strommenge beim Netzbetreiber melden.
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
Anlagen, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden
Windkraftanlagen bis zu 3 MW Leistung
Pilot-Windprojekte an Land und auf See
Alle übrigen Anlagenarten (wie PV oder BHKW) mit einer Leistung unter 500 kW
)
Noch offene Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. Unser Direktvermarktungspartner Mark-E beantwortet all Ihre Fragen rund um das Thema Direktvermarktung.
)