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FAQ zu Rechnungen

Abschlag & Preise

  • Nein. Wenn sich Preise ändern, ändern wir nicht Ihre Abschläge. Sie können diese jedoch jederzeit in der Stadtwerke Lüdenscheid App oder im Online Center für Kunden anpassen.

  • Ja. Als Privatkunde können Sie Ihre Abschläge selbst anpassen – in unserer Stadtwerke Lüdenscheid App oder im Online Center.

  • Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind, nehmen wir Ihren bisherigen Jahresverbrauch und teilen ihn durch 12 Monate. Dieses Zwölftel ist dann Ihr monatlicher Abschlag.

    Wenn Sie noch nicht wissen, wie viel Strom oder Gas Sie verbrauchen werden: Kein Problem. Wir ermitteln einen realistischen Abschlag auf Basis von Erfahrungswerten. Durch langjährige Kundenbeziehungen wissen wir, wie viel je nach Wohnungsgröße bzw. Personenzahl im Haushalt verbraucht wird. Übrigens: Wenn Sie uns regelmäßig Ihre Zählerstände (z.B. in unserer Stadtwerke Lüdenscheid App) mitteilen, können wir mit jeder Jahresrechnung den Abschlag sehr treffsicher vorausberechnen.

  • Für jede Kilowattstunde Strom oder Gas müssen wir Steuern, Abgaben und Umlagen erheben. Diese müssen wir an die jeweiligen Behörden und Institutionen abführen. Auf diese sogenannten staatlichen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss. Deshalb nehmen wir diese von unserer Preisgarantie aus. Wenn die staatlichen Preisbestandteile sinken, geben wir auch das an Sie weiter - Ihr Preis wird dann günstiger.

  • Im Nettopreis enthalten sind:

    • Der Preis für Strom, Gas oder Wasser und

    • Netzentgelte sowie diverse Steuern, Abgaben und Umlagen


    Im Nettopreis ist nicht enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19 % bzw. 7 % (z.B. bei Wasser). Der Preis inklusive Umsatzsteuer ist der Bruttopreis.

Abrechnung & Zahlung

  • Als Kunde können Sie als Zusatzleistung auch eine monatliche bzw. quartärliche Rechnung bekommen. Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit,  eine Stichtagsabrechnung gegen Entgelt zu bekommen. Wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice.

  • Wir haben ein rollierendes Abrechnungsverfahren, bei dem Sie immer einmal jährlich eine Jahresabrechnung bekommen.

  • Wenn Sie umziehen, werden Sie zum Stichtag der Schlüsselübergabe abgerechnet. Dazu wird der Zählerstand zur Zeitpunkt der Schlüsselübergabe mit den geleisteten Abschlägen abgeglichen und eine Abschlussrechnung erstellt.
    Wenn Sie aus berechtigten Gründen ein Kündigungsrecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit haben sollten, wird ebenfalls zum Stichtag des Vertragsendes abgerechnet, indem geleistete Abschläge mit den tatsächlich angefallen Kosten für Ihren Verbrauch verrechnet werden.

  • Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und konsumierten Energie wird dann zeitnah beglichen (Gutschrift bzw. Forderung).

  • Sie können per SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) oder Überweisung bezahlen.

    Unser Tipp: Einzugsermächtigung
    Wenn Sie ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut haben, empfehlen wir Ihnen die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Das können Sie zum Beispiel bei uns im Online Center sicher erledigen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Abschläge immer rechtzeitig eingezogen werden. Wenn Sie dieses Konto auch für Gutschriften ermächtigen, werden auch Gutschriften automatisch überwiesen. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.

    Auch möglich: Überweisung/Dauerauftrag
    Sie können den monatlichen Abschlag selbst überweisen, beispielsweise mit einem Dauerauftrag. Bitte bedenken Sie, dass Sie Änderungen des Abschlags oder Nachzahlungen selbst innerhalb der gesetzten Fristen erledigen müssen.

  • Mit der schriftlichen Bestätigung Ihres Vertrags erhalten Sie einen sogenannten Abschlagplan. Dieser weist die monatlichen Zahlungen an uns aus. Diese Beträge haben wir für Sie berechnet. Die Grundlage: Der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie bei der Bestellung angegeben haben. Daraus ergibt sich eine Jahressumme, die wir durch 12 Monate teilen.

Begriffserklärungen & Allgemeine Fragen

  • Eine Kilowattstunde - das bedeutet über 60 Minuten wird eine Leistung von 1.000 Watt erbracht. Mit einer Kilowattstunde Strom kann man zum Beispiel 70 Tassen Kaffee kochen oder 9 Liter Tee, 133 Scheiben Toast toasten oder 50 Stunden am Laptop arbeiten.

  • Statt der Größe des Wasserzählers bildet ab dem 01.01.2024 die abgenommene Jahresmenge an Trinkwasser bezogen auf 365 Tage die Grundlage für den Grundpreis. In acht Verbrauchsklassen wird dann abhängig vom Verbrauch eines Gebäudes bzw. Objektes der Grundpreis festgelegt.

  • Der Grundpreis ist eine Pauschale für die fixen Kosten, unabhängig vom Verbrauch. Dazu zählen z.B. der Service rund um alle Vertragsangelegenheiten und die Abrechnung.
    Der Arbeitspreis ist der Preis für jede Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas, die Sie tatsächlich verbrauchen. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.

  • Die Zahl wird zur Umrechnung von in Kubikmetern gemessenen Erdgasverbrauch in Kilowattstunden benötigt. Denn der Brennwert für Erdgas ist davon abhängig, welche Temperaturen und welcher Luftdruck am Verbrauchsort vorherrschen. Damit alle Kunden mit einer Kilowattstunde Erdgas den gleichen Energiegehalt bekommen, wird dieser mithilfe der Zustandszahl berechnet.

  • Wenn wir Sie mit Strom oder Gas beliefern, erhalten Sie von uns einmal im Jahr eine Jahresabrechnung. Damit Sie den Jahresverbrauch nicht komplett im Voraus bezahlen müssen, berechnen wir eine monatliche Summe. Das nennen wir Abschlag. Diesen Service bieten viele Strom- und Gasanbieter.

  • Wenn Ihr Zählerstand nicht von einem Ableser oder durch Sie abgelesen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Berechnung. Diese berücksichtigt Ihre Vorjahresverbräuche (wenn vorhanden), das Wissen über typische Verbräuche für Ihren Haushaltstyp sowie die jahreszeittypischen Verbrauchsveränderungen.

  • Das ist eine Abkürzung für die Art und weise, wie Ihr Zähler für die Rechnung abgelesen wurde. Die Bedeutung der Ziffern ist:

    (1) = Der Zählerstand wurde von dem Beauftragten des Netzbetreibers abgelesen

    (2) = Sie haben den Zählerstand selbst abgelesen

    (3) = Der Zählerstand wurde rechnerisch ermittelt

    (4) = Sie haben den Zählerstand per Internet übermittelt

    (5) = Der Zählerstand wurde vom Messdienstleister abgelesen

    (6) = Der Zählerstand wurde vom Messstellenbetreiber abgelesen

  • Das ist ein bilanzierungs- und abrechnungstechnisches Konstrukt und wird durch einen Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber für den Verbrauch bzw. die Erzeugung von Energie genutzt.

  • Das ist eine Stelle, an der Energie gemessen wird. Die Stelle beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.

    Messlokationen werden durch die Zählpunktbezeichnung identifiziert.

  • Der Brennwert bezeichnet den im Erdgas enthaltenen Energiegehalt, der im wesentlichen vom Methangasanteil geprägt wird. Der Brennwert von Erdgas hängt von Luftdruck und Temperatur ab. Beides wird am Verbrauchsort als mithilfe der Zustandszahl in der Gasabrechnung berücksichtigt.

  • Gemeinden verlangen eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Strom- oder Gasleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.

  • Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das Ihren Zähler bereitstellt und dafür sorgt, dass die von Ihnen verbrauchte Energie gemessen wird. Es gibt grundzuständige und freie Messstellenbetreiber. Wenn Sie keinen Messstellenbetreiber separat beauftragt haben, ist der grundzuständige Messstellenbetreiber ihr Ansprechpartner. In Lüdenscheid und Schalksmühle ist das die ENERVIE Vernetzt.

  • Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Dieses Entgelt für den Netzzugang ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

  • In jeder Stadt, Gemeine oder Region gibt es einen Netzbetreiber für Strom und/oder Erdgas. Dieser ist für Ihren Hausanschluss zuständig. In Lüdenscheid und Schalksmühle ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.

Mann in hellblauem Hemd steht lächelnd mit verschränkten Armen vor hellem Hintergrund.

Noch offene Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um Ihre Rechnung.