Wärme FAQ
Wozu haben Sie Fragen?
Fernwärme
Die gesetzliche Grundlage für die Fernwärmeversorgung ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen worden ist. mSie finden den Gesetzestest unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/index.html
Zusätzlich sind je nach Fernwärmenetz die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) vom Fernwärmenetzbetreiber vorgegeben. Dort werden die für ein Fernwärmenetz spezifischen Bedingungen vor Ort geregelt.
Sie können bei Einzug, Auszug oder bei veröffentlichten Preismitteilungen zu den jeweiligen Zeitpunkten (01.04., 01.10.) die Ablesewerte zur Abrechnung mitteilen. Da die CO2-Preise (gem. BEHG) sich jeweils zum Jahresbeginn ändern, ist auch dieser Stichtag für die Jahresabrechnung relevant. Sie erreichen uns kostenfrei über die Service-Hotline Tel.: 0800.157-1000 oder über das Online Center.
Dies können Sie im Online Center erledigen. Gern können Sie sich aber auch an unseren Kundenservice unter privatkunden@swls.de wenden.
Wärmepumpe
Beratung und Planung durch unsere Experten
Installation durch Fachbetriebe aus der Region
Rundum-Service inkl. Wartung, Instandhaltung und Störungsdienst
Ja, es gibt staatliche Förderungen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Zusätzlich können Sie 500 Euro Zuschuss über das Energiespar-Programm von den Stadtwerken Lüdenscheid erhalten.
Ja! Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, die Wärmepumpe zum Restzeitwert zu übernehmen.
Gemietete Heizung
Nein, da die Heizung zunächst Eigentum des Vertragspartners Mark-E Effizienz bleibt, ist das leider nicht möglich.
Sie bezahlen monatliche Abschläge für die Heizung und Ihren Wärmebedarf. Wie Sie es von Ihren Strom- und Gasverträgen kennen, erhalten Sie jährlich eine verbrauchsgenaue Abrechnung.
Mit der Heizung zur Miete schließen Sie einen Vertrag ab, der Ihre Wärmeversorgung rundum abdeckt. Im Gegensatz zu einem (Erd-) Gasvertrag, erhalten Sie das Endprodukt: die Wärme. Der Wärmepreis beinhaltet schon die Umwandlung von Erdgas in Wärme, sowie alle damit verbundenen Aufgaben und Kosten.
Die Heizung zur Miete ist ein Komplettpaket. Daher können Sie den Anbieter nicht selbst wählen.
Sie beträgt 10 Jahre.
Nein, wir übernehmen die Umstellung für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Sie erhalten eine Endabrechnung für die bisherige Erdgaslieferung. Bereits zur Inbetriebnahme der neuen Heizung beginnt die Abrechnung nach dem neuen Heizungs-Mietvertrag.
Sie verlängern den Vertrag mit der Mark-E Effizienz GmbH oder kaufen die Heizung zum Restzeitwert.
Die Kosten für Wartung und Reparatur übernimmt die Mark-E Effizienz GmbH, da sie im monatlichen Grundpreis der Heizung enthalten sind. Hier kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Um Qualität, Zuverlässigkeit und Bedienbarkeit der Heizungsanlagen sicherzustellen, arbeitet die Mark-E Effizienz GmbH mit Markenherstellern zusammen. Zudem spielt die Effizienz Ihrer Heizung für uns eine wichtige Rolle. Damit sparen Sie nicht nur hinsichtlich Ihres Wärmeverbauchs, sondern tun auch der Umwelt etwas Gutes.
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Noch offene Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um das Thema Wärme.
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