Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Informationen zu den von Mietern und Vermietern zu tragenden Anteilen der CO2-Kosten
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) will Anreize setzen, dass Energie gespart wird. Somit sollen die CO2-Emissionen im Gebäudebereich nachhaltig gesenkt werden. Das Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- und/oder Wärmelieferant informieren wir Sie hier über die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der CO2-Kosten.
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