Bei Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Energieverbrauch greifen die folgenden Regelungen:
Mindermenge:
Liegt Ihr tatsächlicher Verbrauch unter der vereinbarten Prognosemenge, wird die Differenz zwischen der Mindestmenge und Ihrem tatsächlichen Verbrauch separat berechnet. Die Preisgrundlage bildet die Differenz zwischen Ihrem vertraglich festgelegten Arbeitspreis und dem durchschnittlichen Spotmarktpreis. Ist der Spotmarktpreis höher als Ihr Arbeitspreis, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Eine Rückerstattung durch die Stadtwerke Lüdenscheid erfolgt in diesem Fall jedoch nicht.
Mehrmenge:
Überschreitet Ihr tatsächlicher Verbrauch die vereinbarte Höchstmenge, wird für die zusätzlich bezogene Energiemenge ein Aufpreis fällig. Dieser liegt bei 120 % des durchschnittlichen Spotmarktpreises – also dem 1,2-fachen des aktuellen Marktwerts an der Strombörse EPEX Spot.