Hintergrund zur E-Rechnung
Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsfristen. Rechnungen von den Stadtwerken Lüdenscheid für Geschäftskunden werden jetzt zum 1. Januar 2027 vollständig auf elektronische Rechnungen umgestellt.
)

)
)
)

)